Kosten & Krankenkasse

Was kostet Psychotherapie – und wer übernimmt die Kosten?

Kassenpraxis, Privatpraxis, Selbstzahlung und Kostenerstattung vergleichen. Mit Planungsrechner und Fragen zur schriftlichen Kostenklärung.

Stand: · ca. 2 Minuten · Für Erwachsene in Deutschland

Die kurze Antwort

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen eine notwendige Richtlinienpsychotherapie unter den geltenden Voraussetzungen bei zugelassenen Praxen. Bei Privatpraxen, Selbstzahlung oder privater Versicherung müssen Finanzierung und mögliche Erstattung vor Beginn geklärt werden.

Versorgungswege im Vergleich

Finanzierung: Was vor Beginn geklärt werden sollte
WegMögliche FinanzierungVorher fragen
GKV, zugelassene PraxisKassenleistung unter den geltenden VoraussetzungenWird diese konkrete Behandlung über die Gesundheitskarte abgerechnet?
Privatversicherung / BeihilfeNach Tarif und BeihilfevorgabenWelche Grenzen, Anträge oder Eigenanteile gelten?
Privatpraxis bei GKVSelbstzahlung oder im Einzelfall KostenerstattungLiegt eine schriftliche Kostenentscheidung vor?
CoachingMeist selbst oder durch Arbeitgeber finanziertGesamtpreis und Vertragsbedingungen?

Die Psychotherapie-Richtlinie beschreibt den Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Sie ersetzt nicht die Klärung Ihres konkreten Angebots. [1]

Kostenerstattung ist kein Automatismus

§ 13 SGB V enthält gesetzliche Regelungen zur Kostenerstattung, auch für bestimmte Fälle nicht rechtzeitig erbrachter oder zu Unrecht abgelehnter Leistungen. Daraus folgt keine pauschale Zusage für jede Privatpraxis. Dokumentieren Sie bei Versorgungsproblemen Ihre Kontaktversuche und besprechen Sie die Anforderungen mit Ihrer Krankenkasse. [2]

Beginnen Sie eine privat zu zahlende Behandlung nicht in der Erwartung einer sicheren nachträglichen Erstattung. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben und klären Sie, welche Leistung, welcher Umfang und welche Praxis davon erfasst sind. Bei Streit über einen Bescheid kann unabhängige Beratung helfen.

Eigene Ausgaben transparent planen

Es gibt keinen einheitlichen Selbstzahlerpreis für alle Angebote. Fragen Sie nach Preis pro Sitzung, Sitzungsdauer, geplanten Terminen und möglichen zusätzlichen Gebühren. Vereinbaren Sie auch, wie Änderungen am Umfang besprochen werden.

Budget für Selbstzahlung planen

Nur mit eigenen Angaben rechnen. Keine Erstattungs- oder Behandlungsschätzung.

Geben Sie Ihre Planungswerte ein.

Ihre Angaben werden nicht gespeichert oder übertragen.

Der Rechner unten dient ausschließlich der Budgetplanung anhand Ihrer eigenen Angaben. Er berechnet keine Versicherungsleistung und schätzt weder die notwendige Sitzungszahl noch den Behandlungserfolg.

Formulierung für eine Kostenanfrage

Ich möchte vor Beginn wissen, ob meine Versicherung die vorgeschlagene Behandlung bei dieser Praxis übernimmt. Bitte teilen Sie mir die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, mögliche Begrenzungen und Eigenanteile schriftlich mit.

Fügen Sie nur die Unterlagen bei, die für die Klärung tatsächlich benötigt werden. Senden Sie sensible Informationen möglichst über den von der Versicherung vorgesehenen sicheren Kanal.

Häufige Fragen

Muss ich eine Privatpraxis selbst bezahlen?

Ohne eine gesicherte Übernahme sollten Sie damit rechnen. Eine mögliche Erstattung richtet sich nach Versicherung, Voraussetzungen und konkreter schriftlicher Entscheidung.

Was zeigt der Kostenrechner?

Er multipliziert Ihren Sitzungspreis mit Ihrer geplanten Anzahl und ergänzt selbst angegebene Zusatzkosten. Er sagt nichts über Erstattung oder medizinisch notwendige Behandlungsdauer aus.

Quellen und Einordnung

  1. G-BA: Psychotherapie-Richtlinie, aktuelle Fassung
  2. § 13 SGB V: Kostenerstattung

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche Beratung, Diagnose oder Behandlung.