Versorgung & Kosten

Hilfe und Unterstützung bei Stress

Überblick über Anlaufstellen für Beratung, Behandlung und Begleitung bei Stress sowie über Möglichkeiten der Versorgung und Absicherung.

Versorgung

Wege der Versorgung

Diagnostik, Behandlung und Unterstützung – ein Überblick über mögliche Anlaufstellen.

  • Anlaufstellen im Suchverzeichnis

    Angebote nach Anliegen und Fachbereich suchen, Anbieterprofile ansehen und Qualifikation, Leistungsumfang, Kosten und Verfügbarkeit im direkten Kontakt klären.

  • Fachärzte und Psychotherapie

    Fachärztliche und psychotherapeutische Sprechstunden. Psychotherapeutische Sprechstunden auch ohne Überweisung anfragen.

  • Heilpraxis / Therapie

    Allgemein- und Fachmedizin, Psychiatrie, Psychologie, Pädagogik, Heilpraktik, Physiotherapie, Coaching, Selbsthilfe und Beratung.

  • Coaching

    Begleitung bei persönlichen oder beruflichen Belastungen. Schwerpunkte und Vorgehensweise im Gespräch klären.

  • Patientenservice 116 117

    Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt Arzttermine – online oder unter 116 117. Für viele Facharzttermine ist ein Vermittlungscode von der Überweisung nötig.

  • Telefonisch und online

    Neben persönlichen Terminen gibt es Beratung und Sprechstunden am Telefon, per Video oder im Chat.

  • Prävention und Anwendungen

    Kurse und Angebote von Therapeutinnen und Therapeuten, Heilpraktikern, Pädagogen, psychologischen Beraterinnen und Beratern und zertifizierten Anbietern.

  • Rehabilitation

    Stationäre oder ambulante Angebote zur Stressbewältigung bei oder nach stressbedingten Erkrankungen.

  • Digitale Gesundheitsanwendungen

    Geprüfte Apps und Webanwendungen (DiGA), die ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden können.

  • IGeL und ergänzende Angebote

    Individuelle Gesundheitsleistungen und alternative Verfahren als zusätzliche, meist selbst zu zahlende Bausteine.

  • Apotheken

    Beratung zu Medikamenten, Wechselwirkungen und rezeptfreien Mitteln – bundesweit vor Ort.

  • Ihre Krankenkasse

    Informiert über eigene Angebote, Präventionskurse und Leistungen – fragen Sie gezielt nach.

Absicherung

Gesundheitliche Hilfe und Absicherung

Hier finden Sie einen Überblick über Möglichkeiten der Beratung, Behandlung und Begleitung. Fragen zur Kostenübernahme können Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung und der jeweiligen Anlaufstelle klären.

Form der Unterstützung

  • Ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung
  • Präventionskurse und Beratung
  • Rehabilitation
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • IGeL, Heilpraktik, Coaching

Ihre Voraussetzungen

  • Gesetzlich oder privat versichert
  • Überweisung, Verordnung oder Rezept
  • Antrag und Zusage vor Beginn
  • Zuständiger Träger, z. B. nach Arbeitsunfall

Absicherung im Bedarfsfall

  • Kostenübernahme
  • Anteilige Erstattung
  • Selbstzahlung

Welche Absicherung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung, Berufsgenossenschaft oder anderen zuständigen Leistungsträgern sowie bei der jeweiligen Anlaufstelle.

Typische Zuständigkeiten

Ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
Bei gesetzlich Versicherten in der Regel Kassenleistung, wenn sie medizinisch notwendig ist und von zugelassenen Praxen erbracht wird. Bei privat Versicherten nach Tarif.
Präventionskurse
Viele Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Kurse. Höhe und Bedingungen legt die jeweilige Kasse fest.
Rehabilitation
Je nach Situation sind Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung zuständig. Die Leistung wird vorab beantragt.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Gelistete DiGA können verordnet oder bei der Krankenkasse beantragt werden.
IGeL, Heilpraktik, Coaching
In der Regel selbst zu zahlen. Manche private Tarife oder Zusatzversicherungen erstatten anteilig – im Einzelfall prüfen.
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Maßgeblich sind der Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse, Ihr Versicherungstarif und die Entscheidung des zuständigen Trägers.