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Gesetzliche und private Absicherung von Therapien, Behandlungen, Hilfsmitteln oder Präventionsmaßnahmen.
 
Begreifen. Behandeln. Bewältigen.

LEISTUNGEN UND KOSTEN BEI STRESSERKRANKUNGEN

Kosten für die Behandlungen von Stresserkrankungen durch Ärzte und Therapeuten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung übernommen. Anwendungen oder Maßnahmen können per Rezept verordnet werden. Dies gilt auch für Medikamente oder bestimmte Hilfsmittel.

Welche Behandlungen übernommen werden, finden Sie im Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft oder privater Versicherung.

Präventionsmaßnahmen und Anwendungen zugelassener Fachbereiche sind meistens bei Teilnahme oder bereits durch Antrag zu Beginn erstattungsfähig.

Bei Stresserkrankungen in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist u.U. Ihre Berufsgenossenschaft zuständig.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und alternative Behandlungen können durch einen Antrag bewilligt oder anteilig erstattet werden.

Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) können per Rezept von Ärzten oder Therapeuten verordnet/verschrieben werden. Je nach Anwendung werden die Kosten vollständig übernommen oder nach erfolgreicher Teilnahme anteilig erstattet.

Falls Sie eine Therapie gefunden haben und diese in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbst eine Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, privaten Leistungsträger oder im Falle einer Beruferkrankung oder in Folge eines Arbeits-/Wegeunfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Einige Therapie-Angebote können bereits mit der Zusage einer Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, betriebliche oder private Leistungsträger begonnen werden.

Stand 2024. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.



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