Gesetzliche
und private Absicherung von Therapien, Behandlungen, Hilfsmitteln oder Präventionsmaßnahmen.
| | Begreifen.
Behandeln. Bewältigen.
LEISTUNGEN
UND KOSTEN BEI STRESSERKRANKUNGEN
Kosten
für die Behandlungen von Stresserkrankungen durch Ärzte und Therapeuten werden
in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung
übernommen. Anwendungen oder Maßnahmen können per Rezept verordnet werden. Dies
gilt auch für Medikamente oder bestimmte Hilfsmittel.
Welche Behandlungen
übernommen werden, finden Sie im Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung,
Berufsgenossenschaft oder privater Versicherung.
Präventionsmaßnahmen
und Anwendungen zugelassener Fachbereiche sind meistens bei Teilnahme oder bereits
durch Antrag zu Beginn erstattungsfähig.
Bei Stresserkrankungen in
Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist u.U. Ihre Berufsgenossenschaft
zuständig.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und alternative
Behandlungen können durch einen Antrag bewilligt oder anteilig erstattet werden.
Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) können per Rezept von Ärzten oder
Therapeuten verordnet/verschrieben werden. Je nach Anwendung werden die Kosten
vollständig übernommen oder nach erfolgreicher Teilnahme anteilig erstattet.
Falls
Sie eine Therapie gefunden haben und diese in Anspruch nehmen möchten, können
Sie selbst eine Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, privaten
Leistungsträger oder im Falle einer Beruferkrankung oder in Folge eines Arbeits-/Wegeunfalls
bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Einige Therapie-Angebote
können bereits mit der Zusage einer Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen,
betriebliche oder private Leistungsträger begonnen werden.
Stand 2024.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. |
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